AGB

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

Das Rechtliche um Ihre Veranstaltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Leistungen, die ein Kunde mit dem aus dem Angebot bzw. Vertrag ersichtlichen Veranstalter abschließt. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Der Teilnehmer erkennt mit seiner Buchung die nachstehenden Geschäftsbedingungen an.

Teilnahmebedingungen
An den Wanderveranstaltungen kann jeder teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannten Anforderungen gewachsen, sowie entsprechend ausgerüstet ist. Der Veranstalter oder Vertreter ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Veranstaltung einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen.

Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldung kann schriftlich, per Mail, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Kurzfristige Anmeldungen sind möglich, sofern Plätze frei sind. Wir bitten um Rücksprache. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die AGB als verbindlich an. Die Zahlung erfolgt in der Regel beim Veranstalter zu Beginn der Veranstaltung. Bei Mehrtägigen Veranstaltung kann eine Anzahlung erhoben werden. Dies ist bei den jeweiligen Veranstaltungsdetails vermerkt.

Leistungen
Der Umfang der geschuldeten Leistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben in den Detailprogrammen und den hierauf Bezugnehmenden Angaben.

Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter schriftlich, per Mail, mündlich oder fernmündlich.

Vorbehaltlich einer konkreten Entschädigung kann der Veranstalter einen Entschädigungsanspruch entsprechend der nachfolgenden Gliederung Geltendmachen.

Bei Veranstaltungen werden folgende Prozentsätze vom Gesamtpreis als Rücktrittsgebühren angesetzt

Bei Eintagesveranstaltungen

Bis Anmeldeschluss der Veranstaltung       Kostenfrei
am Veranstaltungstag oder bei Nicht-Antritt der Veranstaltung 80%

Bei Mehrtagesveranstaltungen

Bis Anmeldeschluss der Veranstaltung    Kostenfrei
Bis 14 Tage vor Veranstaltung.               60%
Danach oder bei Nicht-Antritt der Veranstaltung 100%

Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Veranstaltung  vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt den Vertrag kündigen: 1. bis 3. Tage vor Veranstaltungsantritt bzw. nach Anmeldeschluss bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Veranstaltung deshalb abgesagt wird, hat dem Teilnehmer spätestens am 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn bzw. unmittelbar nach Anmeldeschluss zuzugehen. Der Teilnehmer erhält dann seine auf den Gesamtpreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu. 2. Wenn der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters oder Vertreters nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer den besonderen Anforderungen der Veranstaltung (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Veranstaltungsablauf etc.), die verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. 3. Der Veranstalter führt seine Veranstaltungen ganzjährig und grundsätzlich bei jeder Witterung durch. Tritt jedoch infolge höherer Gewalt (z.B. Wettersturz) eine Gefährdung des Veranstaltungsverlaufs auf bzw. wird dieser dadurch erschwert oder gar unmöglicht, so ist der Veranstalter berechtigt über den zeitweiligen oder kompletten Abbruch der Veranstaltung zu entscheiden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.

Versicherungsausschluss

Der Veranstalter oder deren Vertreter sind angehalten, ihrer Sorgfalts- und Aufsichtspflicht nachzukommen, d. h. besondere Vorsicht walten zu lassen, um Gefahren von Verletzungen und Unfällen zu minimieren. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters und deren Vertreter Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann der sofortige Ausschluss von der Veranstaltung ausgesprochen werden. Der Teilnehmer (im Falle von Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) ist sich bewusst, dass die Teilnahme an Veranstaltungen in der freien Natur trotz der als sicher eingeschätzten Bedingungen Gefahren mit sich bringen kann. Er übernimmt für seine  Teilnahme die volle Verantwortung. Auch Risiken wie Verletzungen, Krankheit, Schäden oder Eigentumsverlust, die durch höhere Gewalt verursacht werden, gehören dazu.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.